Ferienwohnung Klönstuv
 
Miet- und Geschäftsbedingungen

1) Vertragsparteien
Der Mietvertrag wird ausschließlich zwischen dem Mieter und dem Vermieter, Eigentümer der Ferienwohnung Klönstuv, Rosengang 17, 18375 Born am Darß, geschlossen. Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung dieser Ferienwohnung für eine begrenzte Zeit zu folgenden Bedingungen.
2) Vertragsabschluss
Eine Reservierungsanfrage erfolgt durch den Mietinteressenten per Telefon oder Internetanfrage direkt beim Vermieter. Die Eingangsbestätigung der Reservierungsanfrage ist kein verbindlicher Vertrag. Der Vermieter sendet dem Mieter einen Mietvertrag zu, an den der Vermieter 48 Stunden gebunden ist. Der Mietvertrag enthält den verbindlichen Mietpreis, die Mietzeit, die Zahlungsbedingungen und die Anzahl der Mieter. Ein Vertrag kommt nach die Rücksendung des unterzeichneten Mietvertrags und Begleichung der Anzahlung innerhalb einer Woche zustande. Eine Abänderung des Mietvertrages ist danach nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters möglich. Das Reiserecht findet keine Anwendung. Der Mietvertrag ist ein eigenständiger Vertrag und nicht mit sonstigen Leistungen verbunden.
3) Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ist auf der Internetseite beschrieben. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Sollte eine in den Hausbeschreibungen dargestellte Angabe nicht zutreffen, so kann der Vermieter hierfür nicht haftbar gemacht werden.
4) Bezahlung
a) 30% der Mietkosten bzw. mindestens 150,- EUR des Mietpreises sind innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Rücksendung des Vertrages durch Überweisung auf das im Mietvertrag genannte Konto zu zahlen.
b) Die Restmietsumme, die Endreinigung sowie eine Sicherheitskaution von 100,- EUR sind 30 Tage vor Mietantritt zur Zahlung fällig.
c) Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Mietantritt ist der gesamte Betrag sofort zu zahlen.
d) Hält der Mieter die Zahlungsfristen nicht ein, ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne den Mieter benachrichtigen zu müssen. Der Mieter ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Miete zu zahlen, wenn es dem Vermieter nicht gelingt, eine Ersatzvermietung vorzunehmen.
5) Nebenkosten
Sämtliche Nebenkosten – ausgenommen die Endreinigung – sind in der vereinbarten Miete enthalten.
6) Sicherheitskaution
Die Kaution von 100,-- € ist mit der Restsumme zur Zahlung fällig. Sie wird unverzinst ca. zwei Wochen nach Beendigung der Mietzeit vom Vermieter nach Abzug etwaiger Kosten, die der Mieter am Mietobjekt durch Schäden verursacht hat, auf das angegebene Konto überwiesen. Die Rückzahlung der Kaution schließt spätere, berechtigte Schadenersatzansprüche des Vermieters nicht aus.
7) Preisänderungen
Die auf der Internetseite angegebenen Preise kann der Vermieter jederzeit ohne Vorankündigung verändern. Im Mietvertrag vereinbarte Preise sind verbindlich, sofern der Preis nicht aufgrund neuer Angaben neu kalkuliert werden muss.
8) Wohnrecht
Nur im Mietvertrag angemeldete Personen haben das Recht die Ferienwohnung Klönstuv zu bewohnen. Werden nicht angemeldete und nächtigende Personen angetroffen, ist der Vermieter berechtigt den Mietvertrag fristlos und ohne Erstattung des gezahlten Mietpreises zu kündigen.
9) An- und Abreise
Die Ferienwohnung Klönstuv steht am Anreisetag ab 15:30 Uhr zur Verfügung und muss am Abreisetag bis 10:00 Uhr an die örtliche Wohnungsverwalterin zurückgegeben werden (eine genaue Zeitabstimmung zur Wohnungsübergabe erfolgt bei der Anreise durch fernmündliche bei der Abreise durch persönliche/telefonische Abstimmung mit der örtlichen Wohnungsverwaltung). Sofern möglich, berücksichtigt der Vermieter besondere Wünsche hinsichtlich anderer An- und Abreisezeiten. Der Mieter verpflichtet sich, zu den mit der Wohnungsverwaltung abgesprochenen Check-In und Check-Out-Terminen im Haus zu sein.
10) Gäste-WLAN
Die Ferienwohnung Klönstuv hat einen Zugang zum Internet in Form eines WLAN-Zugangs zur kostenlosen Nutzung.  Ein Anspruch auf einen funktionsfähigen Hotspot oder eine bestimmte örtliche Abdeckung des Hotspots besteht nicht. Es wird ferner nicht gewährleistet, dass der Hotspot störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann. Auch können keine Übertragungsgeschwindigkeiten gewährleist werden. Es besteht kein Anspruch darauf, dass bestimmte Dienste genutzt werden können. In der Regel wird das Surfen im Internet und das Senden und Empfangen von E-Mails ermöglicht.
Registrierungsdaten für den Zugang zu und die Nutzung des Hotspots mit diesen Benutzerdaten dürfen ausschließlich durch die Mieter erfolgen. Sofern Tatsachen vorliegen, die die Annahme begründen, dass unbefugte Dritte von diesen  Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, muss der  Mieter den Vermieter unverzüglich informieren. Der Mieter haftet als Nutzer für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die während seines Aufenthalts ausgeführt wird, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Informationen, die im Rahmen der Nutzung des Dienstes von ihm zu seiner Person angegeben werden, wahrheitsgemäß zu machen. Er ist verpflichtet, bei der Nutzung des Hotspots die geltenden Gesetze einzuhalten.
Der Dienst wird kostenlos erbracht. Da diese Leistungen unentgeltlich erbracht werden, hat der Mieter keinen Anspruch auf Nutzung des Hotspots. Der Vermieter bemüht sich jedoch um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit.
Nutzern sind  jegliche Handlungen bei der Nutzung des Hotspots untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen.
Der Mieter ist als Nutzer für alle Handlungen, die er im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets über den Hotspot der Ferienwohnung Klönstuv vornimmt, selbst verantwortlich. Der stellt den Vermieter von sämtlichen Forderungen, die Dritte gegen ihn wegen eines Verstoßes des Nutzers gegen gesetzliche Vorschriften, gegen Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte) oder gegen vertragliche Pflichten, Zusicherungen oder Garantien geltend machen, einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe) auf erstes Anfordern frei. Der Mieter ist verpflichtet, im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen unverzüglich und vollständig bei der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken und dem Vermieter die hierzu erforderlichen Angaben in geeigneter Weise zugänglich zu machen.
11) Weitere Bedingungen
Dem Mieter obliegt während der Mietzeit die regelmäßige Reinigung des Mietobjektes. Die Endreinigung umfasst eine Haus- und Wäschereinigung im üblichen Rahmen. Sollte eine Zwischenreinigung gewünscht werden, ist dies mit der Wohnungsverwalterin bei der Anreise abzusprechen und direkt abzurechnen.
12) Haustiere
Haustiere sind in der Ferienwohnung Klönstuv grundsätzlich verboten.
13) Rauchen / Grillen
Rauchen im Haus ist strikt untersagt. Die Ferienwohnung Klönstuv ist eine Nichtraucherferienwohnung. Zuwiderhandlung führt dazu, dass die Wohnung zu Lasten der Mieter speziell gereinigt werden müsste. Diese zusätzliche Reinigung würde nach Aufwand berechnet und mit der hinterlegten Kaution verrechnet. Grillen auf offenem Feuer ist auf dem gesamten Grundstück grundsätzlich untersagt. Mitgeführte Elektrogrills können auf der Terrasse benutzt werden.
14) Beanstandungen
Alle Beanstandungen in Bezug auf die angemieteten Räume richten sich gegen den Vermieter (Eigentümer). Die Beanstandungen sind der Wohnungsverwalterin vor Ort, sowie dem Vermieter unverzüglich (per Telefon und - soweit möglich - per E-Mail) zu melden. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht schriftlich und unverzüglich am Ort des Objektes vorgebracht werden, sind ausgeschlossen. Bei Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist zu deren Beseitigung einzuräumen.
15) Haftung
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für erlittene Schäden an Personen oder beweglichen Sachen. Der Vermieter verweist ausdrücklich auf die Aufsichtspflicht der Eltern bei mitreisenden Kindern. Dies gilt für den gesamten Bereich der angemieteten Immobilie. Haftung für den Diebstahl von persönlichen Gegenständen der Mieter aus der Wohnung übernimmt der Vermieter nicht.
16) Schadenersatz
Der Mieter kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung, verspäteter Erfüllung oder Mängel nur verlangen, wenn der Vermieter diese infolge Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Darüber hinausgehende Ansprüche wegen höherer Gewalt sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche sind ebenso ausgeschlossen bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z. B. behördlicher Anordnung, Bautätigkeiten in der Nachbarschaft, Lärm durch Nachbarn oder Ausfall der Strom- und Wasserversorgung. Der Vermieter ist Privatperson, so dass das Reiserecht keine Anwendung findet.
17) Rücktritt und Kündigung
Bei einem eventuellen Mietrücktritt der/des Mieter(s) wird der vereinbarte Mietpreis fällig, wenn der Vermieter die Wohnung zum angemieteten Termin nicht vollständig anderweitig vermieten kann. Der Eigentümer wird versuchen, Ersatzmieter für den stornierten Zeitraum zu finden. Bei einer kompletten Weitervermietung werden EUR 50,00 zur Deckung der entstandenen Mehrkosten und Aufwendungen in Rechnung gestellt..
Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung wird deshalb dringend empfohlen.
Sollte der Vermieter aus übergeordneten Gründen gezwungen sein, vom Mietvertrag zurückzutreten, begründet dies keinen Regressanspruch.
Bei Nichtbeachten der Punkte 8) Wohnrecht, 11) Haustiere und 12) Rauchen ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung ohne Kostenerstattung für den Mieter berechtigt.
18) Rücktritt bei Unwetter
Rückerstattungen bei Reiserücktritt oder vorzeitiger Abreise aufgrund widriger Wetterbedingungen werden nicht gewährt.
19) Sorgfaltspflicht und Schäden
Der Mieter verpflichtet sich die Ferienwohnung Klönstuv pfleglich zu behandeln und der Verwalterin vor Ort alle während der Mietzeit entstandenen Schäden oder Mängel unverzüglich zu melden. Bereits bei Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen dem Verwalter innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Alle Schäden werden wertmäßig erfasst und mit der Kaution verrechnet. Die Kaution übersteigende Beträge werden vom Mieter übernommen und unverzüglich überwiesen. Er haftet gesamtschuldnerisch. Es empfiehlt sich in diesem Zusammenhang eine private Haftpflichtversicherung. Der Mieter verpflichtet sich im Rahmen der Zumutbarkeit, zur Beseitigung der Störung beizutragen, um den eventuell entstandenen Schaden möglichst gering zu halten.
20) Abhilfe bei Mängeln
Weist die Wohnung aus Sicht des Mieters Mängel auf, so muss er sich unverzüglich an die Wohnungsverwalterin oder den Vermieter wenden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige nicht vor Ort erfolgen, so können etwaige Minderungsansprüche nicht geltend gemacht werden.
21) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
22) Gerichtsstand
Als Gerichtsstand ist im Hinblick auf eventuelle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Münster in Westfalen (Wohnsitz des Vermieters) vereinbart.
23) Gültigkeit
Die Miet- und Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.01.2019 und bleiben bis auf weiteres gültig.

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